Steuererklärungen
Wir erstellen für unsere Mandanten insbesondere folgende Steuererklärungen einschließlich der entsprechenden Anlagen:
- Einkommensteuererklärungen,
- Gewerbesteuererklärungen,
- Körperschaftsteuererklärungen,
- Umsatzsteuererklärungen,
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Steuerliche Gestaltungsberatung
- Nach unserer Erfahrung ergeben sich Ansätze für steuergünstige Sachverhaltsgestaltung häufig bei Veränderungen des Geschäftsbetriebs, bspw. bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden, Maschinen und sonstigem Anlagevermögen sowie anlässlich von Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge, etc.
- Wir informieren unsere Mandanten darüber, auf welche Weise sich Investitionen möglichst steuergünstig verwirklichen lassen und sind bei der Umsetzung behilflich.
Prüfung von Steuerbescheiden
- Im Regelfall erteilen uns unsere Mandanten eine Empfangsvollmacht für sämtliche Steuerbescheide.
- Wir prüfen die Steuerbescheide und leiten sie kurzfristig an unsere Mandanten weiter.
- Wir stellen sicher, dass fehlerhafte Steuerbescheide nicht bestandskräftig werden.
- Gegen fehlerhafte Steuerbescheide legen wir Einspruch ein und beantragen ggf. Aussetzung der Vollziehung. Damit ergeben sich aufgrund fehlerhafter Steuerfestsetzungen keine Zahlungspflichten für unsere Mandanten.
Verbindliche Auskunft
- Sofern sich aus Steuergesetzen, Rechtsprechung, Kommentierung und Verwaltungsanweisungen bestimmte Steuerrechtsfolgen nicht eindeutig bestimmen lassen, kann bei der Finanzverwaltung eine verbindliche Auskunft beantrag werden.
- Wir bereiten den Antrag auf verbindliche Auskunft vor und stellen sicher, dass der Antrag mit dem Sachverhalt übereinstimmt.
Steuerliche Betriebsprüfungen
- Wir begleiten steuerliche Betriebsprüfungen für sämtliche Steuerarten.
- Wir stimmen ab, ob die Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen unserer Mandanten oder in unseren Kanzleiräumen stattfindet.
- Wir beurteilen die Feststellungen des Betriebsprüfers und überprüfen, ob diese in sachlicher und rechtlicher Hinsicht angreifbar sind.
- Wir führen die Schlussbesprechungen mit dem Betriebsprüfer durch. Dabei empfehlen wir abhängig von den Einzelsachverhalten einer tatsächlichen Verständigung zuzustimmen oder weitere Rechtsmittel einzulegen (Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht).
- Wir überprüfen, ob die Ergebnisse aus der steuerlichen Betriebsprüfung zutreffend in den Steuerbescheiden unserer Mandanten umgesetzt wurden.
- Bedarfsweise prüfen und beantragen wir Billigkeitsmaßnahmen, bspw. Stundungen oder Erlass, falls persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen.
Einspruchsverfahren
- Gegen fehlerhafte Steuerbescheide legen wir Einspruch ein und beantragen ggf. Aussetzung der Vollziehung. Damit ergeben sich aufgrund fehlerhafter Steuerfestsetzungen keine Zahlungspflichten für unsere Mandanten.
Verfahren vor Finanzgerichten
- Wir informieren unsere Mandanten über die Erfolgsaussichten, gegen Einspruchsentscheidungen der Finanzverwaltung vorzugehen.
- Wir informieren unsere Mandanten mit welchen Gerichtskosten und sonstigen Verfahrenskosten sie rechnen müssen.
- Wir legen Klage beim Finanzgericht ein und begründen die Klage.
- Wir vertreten unsere Mandanten bei der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.
Steuergutachten
- Für komplexere steuerliche Fragestellungen fertigen wir auf der Grundlage gesonderter Beauftragung steuerliche Gutachten und steuerliche Kurzgutachten an.
- Mittels steuerlicher Gutachten sichern sich bspw. Unternehmen bzw. deren gesetzliche Vertreter hinsichtlich steuerlicher Folgen einzelner Handlungen ab, bspw. anlässlich von Umstrukturierungen, Transaktionen, Eröffnung neuer Geschäftsbereiche etc.
- Bedarfsweise empfehlen wir in Ergänzung zu Steuergutachten, die Ergebnisse durch verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung abzusichern.