Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten gemäß IDW S 6
Häufig können Krisen durch konzertierte Maßnahmen der Gesellschafter, wesentlichen Geschäftspartner und Banken überwunden werden. Nach unserer Erfahrung liegt eine Sanierung häufig im gemeinsamen Interesse der meisten Stakeholder. Insbesondere Banken benötigen für die Begleitung von Sanierungsmaßnahmen aufgrund der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des KWG (Kreditwesengesetz) regelmäßig ein Sanierungsgutachten, das die BGH-Rechtsprechung zur Sanierungsfähigkeit berücksichtigt.
Wir analysieren die Ist-Lage und die Krisenursachen in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Vor dem Hintergrund des Leitbildes des sanierten Unternehmens erarbeiten wir gemeinsam geeignete Sanierungsmaßnahmen. Die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen werden in die Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragsplanung überführt. Im Ergebnis beschreibt das Sanierungskonzept die für eine positive Fortführungsprognose und darüber hinaus die für die Wiedererlangung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit erforderlichen Maßnahmen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die BGH-Rechtsprechung zur Sanierungsfähigkeit.
Sanierungskonzepte bearbeitet in der Regel unser Gesellschafter-Geschäftsführer Maik Schiemann (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Wirtsch.-Ing.) persönlich. Durch eine gewisse Routine, die wir uns in den letzten Jahren auf dem Gebiet erarbeitet haben, stellen wir eine zügige Bearbeitung sicher. Beschlussfassungen und sonstige Verträge können durch die angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei kurzfristig vorbereitet werden. Gleichwohl hat sich auch eine Zusammenarbeit mit anderen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien bewährt. Die begleitende steuerliche Beratung übernehmen wir selbstverständlich selbst bzw. ist inbegriffen.
Aufgrund unserer Erfahrungen können wir häufig Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten zu Pauschalhonoraren anbieten, insbesondere für Standardsanierungen wie beispielsweise von Schiffs- oder Immobiliengesellschaften.
Beurteilung der Fortführungsfähigkeit
Als Vorstufe für ein umfassendes Sanierungskonzept gemäß IDW S 6 können wir ein Fortführungskonzept erstellen, auf dessen Grundlage von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen werden kann.
Im Rahmen des Fortführungskonzeptes erarbeiten wir auf Basis unserer Analysen und in Abstimmung mit der Geschäftsführung Maßnahmen, auf deren Grundlage von einer positiven Fortführungsprognose ausgegangen werden kann. Außerdem überführen wir die Auswirkungen der ergriffenen und geplanten Maßnahmen in eine intergierte Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögensplanung. Dabei handelt es sich nicht um ein umfassendes Sanierungskonzept, sodass allein auf dieser Grundlage keine Aussage zur Sanierungsfähigkeit (wie sie Banken häufig verlangen) getroffen werden kann. Aufgrund des geringeren Aufwandes ist ein Fortführungskonzept regelmäßig zügiger erstellt und kostengünstiger als ein Sanierungskonzept.
Fortführungskonzepte bearbeitet in der Regel unser Gesellschafter-Geschäftsführer Maik Schiemann (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Wirtsch.-Ing.) persönlich. Durch eine gewisse Routine, die wir uns in den letzten Jahren auf dem Gebiet erarbeitet haben, stellen wir eine zügige Bearbeitung sicher. Beschlussfassungen und sonstige Verträge können durch die angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei kurzfristig vorbereitet werden. Gleichwohl hat sich auch eine Zusammenarbeit mit anderen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien bewährt. Die begleitende steuerliche Beratung übernehmen wir selbstverständlich selbst bzw. ist inbegriffen.
Aufgrund unserer Erfahrungen können wir häufig Fortführungskonzepte zu Pauschalhonoraren anbieten, insbesondere für Standardsanierungen wie beispielsweise von Schiffs- oder Immobiliengesellschaften.