Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

  • Wir führen für mittelständische Handels-, Dienstleistungs- und sonstige Gewerbebetriebe die Bücher.
  • Für nicht buchführungspflichtige Kleinbetriebe und Freiberufler ermitteln wir die Einnahmen, Ausgaben und den Überschuss.
  • Um die Aussagekraft der Buchhaltung zu erhöhen, buchen wir teilweise unterjährig kalkulatorische Abschreibungen und Bestandsveränderungen.
  • Unsere Mandanten erhalten monatlich oder quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWAs).
  • Wir bereiten die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vor.
  • Wir prüfen unterjährig Anpassungen der Steuer-Vorauszahlungen, so dass unsere Mandanten nicht am Jahresende von größeren Steuernachzahlungen überrascht werden oder zu hohe Vorauszahlungen leisten.
  • Wir leiten unsere Mandanten an, wie sie bspw. durch das Vorsortieren von Belegen oder durch die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben Kosten sparen können.

Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer

  • Wir optimieren die Lohnversteuerung und Sozialversicherungsbeiträge unserer Mandanten.
  • Wir kennen die Regelungen, mit denen sich durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen, durch Aufwandsersatz oder pauschale Lohnversteuerung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sparen lassen.
  • Für die Lohnbuchhaltung arbeiten wir teilweise mit externen Dienstleistern zusammen, die sich auf das Massengeschäft der Lohnbuchhaltung spezialisiert haben. 

Jahresabschlusserstellung

  • Wir erstellen für unsere Mandanten Jahresabschlüsse nach HGB (Handelsgesetzbuch) in der Fassung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz).
  • Wir bescheinigen die Erstellung der Jahresabschlüsse. Sofern dies für Bankgespräche benötigt wird, erstellen wir Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbescheinigungen.
  • Wir erstellen Anhänge für Kapitalgesellschaften und unterstützen Vorstand und Geschäftsführer bei der Erstellung der Lageberichte.
  • Für nicht buchführungspflichtige Kleinbetriebe und Freiberufler erstellen wir Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen.
  • Wir leiten unsere Mandaten bzw. deren Buchhalter an, wie Sie durch Vorarbeiten, vorgelagerte Abstimmungen etc. Kosten für die Jahresabschlusserstellung sparen können.